Jahres-Auslandskrankenversicherung
Mit unserer Jahres-Auslandskrankenversicherung sind Sie ein Jahr lang auf allen Reisen bei
Krankheit versichert. Gilt auch für Tagesausflüge und Wochenendtripps.
Versicherungsschutz erweitern
Ideal für Sie:
Als Urlauber und Geschäftsreisender, der mehr als 2 Mal im Jahr verreist und auch
Wochenendausflüge absichern will
Ergänzungs-Schutz-Covid-19:
Hiermit erweitern Sie Ihren Reiserücktrittsschutz, um bei Erkrankung oder Tod durch
Covid-19, individueller Quarantäne und anderen Ereignissen versichert zu sein. Versicherungsschutz
besteht trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wegen Covid-19. Lesen Sie dazu mehr in der
Detailbeschreibung unten.
Buchung: Wählen Sie in Schritt 1 des Buchungsprozesses "ja, Covid-19 versichern"
aus. Für die "Ergänzungs-Schutz Covid-19" wird eine gesonderte Prämie berechnet. Die Höhe der
Prämien für Hauptversicherung und Ergänzungs-Schutz ist in Schritt 4 "Übersicht" aufgeschlüsselt.
Die Prämientabellen finden Sie in den Tarifübersichten.
Geografischer Geltungsbereich:
Weltweit (inklusive USA und Kanada)
Versicherungssumme:
Je nach Höhe des von Ihnen gewählten bzw. eingegebenen Reisepreises pro Person, gilt die jeweils
nächst höhere der folgenden Versicherungssummen: 500 €, 1.000 €, 2.000 €, 5.000 €.
Maximale Höhe der Versicherungssumme ist der Reisepreis.
Selbstbeteiligung:
Ein günstigerer Tarif durch Selbstbeteiligung ist möglich.
Vertragsverlängerung:
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht spätestens einen
Monat vor Vertragsende gekündigt wird.
Erreichen von Altersgrenzen:
Sofern eine Altersgrenze erreicht wird, besteht der Versicherungsschutz bis zum Ablauf des
Versicherungsjahres fort.
Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres führen wir Ihren Vertrag in dem dann für Sie passenden
Tarif weiter. Vor der Umstellung auf einen anderen Tarif werden Sie rechtzeitig informiert.
1. Im Schadensfall für Sie da!
Bequem für Sie erreichbar. Sowohl bei der Schadensmeldung als auch für Nachfragen stehen wir Ihnen
online per Kontaktformular, am Telefon, per Post und Email zur Verfügung.
2. KUNDENSERVICE
... wird bei uns groß geschrieben! Unsere Mitarbeiter im Service Center sind z.B. werktags von 7
bis 21 Uhr telefonisch für Sie erreichbar und beantworten Ihre Emails werktags innerhalb von 48
Stunden!
3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankeit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht
antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre
Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!
4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit
und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.
Versicherte Leistungen sind u.a.:
Versicherte Gründe sind u.a.:
Versicherungssumme:
Je nach Höhe des von Ihnen gewählten bzw. eingegebenen Reisepreises pro Person, gilt die jeweils
nächst höhere der folgenden Versicherungssummen: 500 €, 1.000 €, 2.000 €, 5.000 €.
Unser Plus für Sie: Telefonische Stornoberatung
Ist Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet? Sind Sie sich
unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen? Bei der Entscheidung
zwischen Reise oder Stornokosten lassen wir Sie nicht allein. Unsere Telefonische Stornoberatung
gibt Ihnen hier die richtige Empfehlung!
Es gibt aber auch Risiken, die diese Stornokostenversicherung nicht abdecken kann. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil an der Schule Ihrer Tochter die Röteln grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Nähere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Versicherte Leistungen sind u.a.:
Versicherte Gründe sind:
Versicherungssumme:
Je nach Höhe des von Ihnen gewählten bzw. eingegebenen Reisepreises pro Person, gilt die jeweils
nächst höhere der folgenden Versicherungssummen: 500 €, 1.000 €, 2.000 €, 5.000 €.
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reiseabbruchversicherung nicht abdecken kann. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, können diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet werden. Nähere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Was ist versichert?
Mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 besteht auch Versicherungsschutz trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19.
Zudem haben Sie in der Stornokosten- und der Reiseabbruch-Versicherung dieser Hauptversicherung Versicherungsschutz in diesen Fällen:
- Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19
- Persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantänemaßnahme
- Persönliche und individuelle Verweigerung der Beförderung durch berechtigte Dritte
- Persönliche und individuelle Verweigerung der Einreise durch berechtigte Dritte
- Zusätzliche Unterkunftskosten aufgrund einer persönlichen und
individuell angeordneten Quarantänemaßnahme
Es gelten die Leistungsvoraussetzungen, die in den
Versicherungsbedingungen Ihrer Hauptversicherung geregelt sind.
Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis Ihrer Hauptversicherung.
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die dieser Ergänzungs-Schutz nicht abdeckt. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind beispielsweise Kosten aufgrund von generell
angeordneten Quarantäne-Maßnahmen, die nicht nur Sie persönlich betreffen. Weitere
Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Stornokosten-/Reiseabbruch-Versicherung: Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
Ergänzungs-Schutz Covid-19:
In der Stornokosten-Versicherung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Reisedauer.
In der Reiseabbruch-Versicherung haben Sie für die gesamte Dauer der Reise Versicherungsschutz, maximal jedoch ein Jahr.
Es sind alle Reisen versichert, die innerhalb der Laufzeit des Vertrages gebucht wurden. Reisen, die vor Beginn der Versicherung gebucht wurden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen. Reisen, bei denen zwischen Buchung und planmäßigem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, sind versichert, wenn die Laufzeit der Jahres-Versicherung am Tag der Reisebuchung, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, beginnt.
Grundsätzlich besteht bei allen Jahresversicherungen der Versicherungsschutz nach Ablauf des Versicherungsjahres nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde!
Versichert sind alle Urlaubs- und Geschäftsreisen (einschließlich Tagesreisen), die Sie weltweit unternehmen.
Innerhalb des Landes, in dem die versicherte Person einen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Ihre Arbeitsstätte hat, sind jedoch nur die Reisen versichert, bei denen die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und dem Zielort mehr als 50 Kilometer beträgt oder die Reise mindestens eine Übernachtung beinhaltet. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen Ihrem Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte sind nicht versichert.
"Super einfacher und transparenter Abschlussprozess, tolles Preis-Leistungsverhältnis! Damit
werden die Erwartungen an den Marktführer voll erfüllt. Weiter so!", 02.03.2021 um 11:59 Uhr
"Toller Service", 01.03.2021 um 19:08 Uhr
"Unkomplizierter Buchungsprozess - Prima!", 01.03.2021 um 15:20 Uhr
Mit unserer Jahres-Auslandskrankenversicherung sind Sie ein Jahr lang auf allen Reisen bei
Krankheit versichert. Gilt auch für Tagesausflüge und Wochenendtripps.
Der Komplettschutz für all Ihre Reisen innerhalb eines Jahres. Auch Wochenendtripps sind
mitversichert. Die Auslandsreiseversicherung verschafft Ihnen ein rundum sicheres Gefühl.