Famile mit schwangerer Mutter am Strand

365 Tage Urlaubsplanung ohne Ärger mit Stornokosten

Eine Reiserücktrittsversicherung gilt für alle Reisen, die Sie während des Versicherungszeitraums von einem Jahr buchen. Sie schließen die Versicherung ab und können sich für die nächsten 12 Monate auf Ihre Urlaubsplanung konzentrieren, ohne dabei die Stornokosten im Blick haben zu müssen. Sie sind abgesichert, auch wenn Ihr Kind im Frühjahr vor den Osterferien mit einer Grippe im Bett liegt oder Sie als Eltern kurz vor dem großen Sommerurlaub auf Kurzarbeit gesetzt werden.

Ohne Sorge vor Stornokosten buchen

Da Sie mit Ihrer Reiserücktrittsversicherung beliebig viele Reisen während des Versicherungszeitraums buchen können, müssen Sie sich nicht bei jeder Buchung über mögliche Stornokosten den Kopf zerbrechen. Werden Sie zum Beispiel schwanger und müssen deswegen den Pfingsturlaub absagen, erstattet Ihre Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten. Ebenso sind Sie im Herbst geschützt, wenn Sie ein verlängertes Wochenende zum Tag der Deutschen Einheit für einen Kurztrip in den Schwarzwald planen, aber wegen eines Todesfalls in der Familie stornieren müssen.

Günstig und spontan zuschlagen

Entdecken Sie etwa ein besonders günstiges Angebot für eine Flugreise an die amerikanische Westküste, können Sie spontan und ohne Bedenken wegen eventueller Stornierungskosten zuschlagen. Müssen Sie die Reise wegen eines versicherten Grundes, also zum Beispiel wegen Krankheit oder eines Wasserschadens im Haushalt, absagen, greift der Versicherungsschutz. Auch wenn Ihre Kinder einen Termin für eine Wiederholungsprüfung an der Schule erhalten, der in die Reisezeit fällt, sind die Kosten für die Stornierung abgesichert.

Ergänzungsschutz Covid-19

Hiermit erweitern Sie Ihren Reiserücktrittschutz, um bei individueller Quarantäne und Verweigerung der Beförderung oder Einreise wegen Corona gegen Stornierungskosten versichert zu sein. Nicht vom Versicherungsschutz gedeckt sind allerdings Kosten aufgrund von generell angeordneten Quarantänemaßnahmen, die nicht nur Sie persönlich betreffen.

Planen mit Reiserücktrittsversicherung

Der ganzjährige Schutz Ihrer Reiserücktrittsversicherung greift nach Buchung der Reise ab dem nächsten Tag um 12 Uhr mittags. Für Familien und Paare beträgt die Prämie ab 34 Euro im Jahr. Beachten Sie bitte: Gehen Sie bewusst ein Risiko ein, sind Sie nicht geschützt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes einen Urlaub in einem Krisengebiet planen und sich die Lage dort so verschärft, dass Sie dann doch lieber stornieren.

3 Gründe für die nexible Reiserücktrittsversicherung

Ihr individueller nexible Schutz auf einen Blick

Reiserücktrittsversicherung mit einem Jahr Laufzeit

Um den Schutz zu genießen, schließen Sie die Versicherung mit der ersten Buchung ab. Alle Reisen für die nächsten 365 Tage sind damit gegen Stornokosten abgesichert. Bei vorherigen Buchungen müssen zwischen Versicherungsbeginn und Reiseantritt mindestens 14 Tage liegen. Sind es weniger als zwei Wochen, muss der Versicherungsvertrag am selben Tag der Reisebuchung oder spätestens an einem der drei folgenden Werktage abgeschlossen werden.

Ihr nexible Vorteil

Ihr Reiserücktrittschutz verlängert sich nach Ablauf automatisch um ein neues Reisejahr.

nexible ist an Ihrer Seite, wenn Sie
  • Ihre Reise lange im Voraus buchen.

  • viele Reisen im Jahr unternehmen.

  • mit der ganzen Familie oder als Paar verreisen.

Kostenerstattung, wenn Sie
  • eine für die Reise notwendige Impfung nicht vertragen.

  • wegen eines Wasserrohrbruchs nicht reisen können.

  • wegen plötzlicher Krankheit nicht reisen können.

Ihr nexible Vorteil

Ihr Reiserücktrittschutz verlängert sich nach Ablauf automatisch um ein neues Reisejahr.

Häufig gestellte Fragen

Eine Reisekostenrücktrittsversicherung als Jahrespolice für Familien ist ein Reiseschutz, der alle versicherten Personen im gesamten Versicherungsjahr vor anfallenden Stornokosten schützt, wenn diese beispielsweise wegen einer Krankheit, eines Unfalls, aber auch wegen einer Schwangerschaft eine Reise vor dem Antritt stornieren müssen. Im Vergleich zu einem einmaligen Reiseschutz, der eine bestimmte ausgewählte Reise absichert, ist in der Regel jede private, aber auch berufliche Reise versichert.

Eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung schützt Sie und Ihre Liebsten unterwegs, unabhängig davon, wie oft Sie im Versicherungsjahr verreisen und ist damit der ideale Reiseschutz für aktive Familien und reiselustige Paare.

Eine Reisekostenrücktrittsversicherung schützt vor anfallenden Stornokosten, wenn Sie Ihre geplante Reise wegen eines versicherten Grundes nicht antreten können. Doch was sind Stornokosten und wann werden diese fällig? Stornokosten sind dem Reiseveranstalter geschuldete Gebühren, die nach der Buchung einer Reise anfallen, wenn eine Stornierung vor oder während der Reise erfolgt. Die anfallenden Kosten können somit als eine Art Entschädigung für den Reiseveranstalter betrachtet werden, wenn eine Reise kurzfristig abgesagt wird. Dabei handelt es sich in der Regel um einen vom Reiseveranstalter festgelegten Prozentsatz des Reisepreises, der meist gestaffelt ist. Je näher also der Zeitpunkt der Abreise rückt, können die Stornokosten deutlich höher ausfallen, als wenn Sie die Reise bereits Wochen im Voraus stornieren bzw. umbuchen.

Erfahrungsgemäß erfolgen die meisten Stornierungen einer Urlaubsreise in den Tagen vor Reiseantritt, also unmittelbar vor dem geplanten Urlaub. Dies hat hohe Stornokosten zur Folge, die die Familie selbst tragen muss, wenn sie nicht über eine Reisekostenrücktrittsversicherung verfügt.

Vor allem dann, wenn man mit Kindern oder älteren Familienangehörigen verreist, ist das Thema Reiseschutz sehr wichtig, um sich vor hohen Stornokosten zu schützen. Krank wird keiner gern, die vielen Infekte z. B. im Kleinkindalter lassen sich jedoch kaum vermeiden, sodass eine Reisekostenrücktrittsversicherung zu den wesentlichen Reiseversicherungen einer Familie zählt. Mit diesem Reiseschutz bleiben Sie flexibel und können die ein oder andere Reise ohne hohe Kosten für Sie selbst stornieren oder umbuchen, wenn eben doch einmal etwas dazwischen kommt, das einen Reiseantritt verhindert.

Übrigens: In der Reisekostenrücktrittsversicherung vieler Anbieter ist die Reiseabbruchversicherung oft inklusive. Somit sind Sie und Ihre Mitreisenden nicht nur vor dem Reiseantritt, sondern auch während der Reise selbst vor hohen Stornokosten geschützt und bekommen die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen zurückerstattet, wenn Sie Ihren Familienurlaub wegen eines versicherten Grundes abbrechen müssen.

Die Tarife der einzelnen Reiseversicherungen können online verglichen und berechnet werden. Eine Jahresreiseversicherung lohnt sich für Familien und Paare, die bereits zwei Reisen pro Jahr geplant haben. Da bei vielen Reisekostenrücktrittsversicherungen auch Wochenendtrips sowie Tagesausflüge abgesichert sind, ist die Reisekostenrücktrittsversicherung auch für diejenigen attraktiv, die gern in der Nähe aktiv sind.

Die Gründe, weshalb eine Reise storniert werden muss, sind vielseitig. Eine hartnäckige Krankheit, eine unerwartete Kündigung oder ein Unfall - die meisten Ursachen für eine Reisestornierung treten kurz vor Reiseantritt ein. Die Reiseversicherung zahlt dann, wenn es sich um versicherte Gründe handelt.

Folgende Gründe können durch eine Reisekostenrücktrittsversicherung für Familien abgesichert sein:

-        schwerwiegender Unfall und seine Folgen

-        akute schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, deren Behandlung bereits eine bestimmte Zeit zurückliegt

-        Schwangerschaft(-skomplikationen)

-        Todesfall in der Familie

-        Schadensfall rund um das Eigenheim

-        betriebsbedingte Kündigung

-        plötzlicher Termin zur Organspende bzw. zum Empfang eines Organs

Wichtig ist, dass alle Gründe, die zu einer Reisestornierung führen, unvorhersehbar eingetreten sind und belegt werden können. Bewahren Sie also alle Belege stets sorgfältig auf, damit Sie diese später bei der Versicherung einreichen können.

Treten Ereignisse ein, die zu erwarten waren, zahlt eine Reiserücktrittsversicherung nicht. Dies betrifft besonders chronisch Erkrankte, die sich noch in der Behandlungsphase befinden. Auch bei möglichen Erkrankungen, z. B. wenn das Kind Kontaktperson zu einem an Masern erkrankten Kind war, übernimmt die Versicherung meist nicht die Stornokosten, wenn die Eltern sich entscheiden, eine Reise vorsichtshalber doch abzusagen. Bei leichten Erkrankungen, wie z. B. einer Magen-Darm-Erkrankung während einer Urlaubsreise, werden die Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen in der Regel ebenfalls nicht übernommen.

Möchten bzw. müssen Sie eine Reise stornieren aufgrund einer z. B. behördlich auferlegten Quarantänemaßnahme, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie steht, zahlen einige Reisekostenrücktrittsversicherungen nur, wenn Sie einen optionalen Covid-19-Schutz dazugebucht haben. Dieser kann Ihre Reisen auch trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes absichern, wenn Sie beispielsweise aufgrund einer Corona-Erkrankung, einer offiziell angeordneten Quarantänemaßnahme oder wegen einer Beförderungs- bzw. Einreiseverweigerung durch berechtigte Dritte nicht verreisen bzw. weiterreisen können.

Eine Reisekostenrücktrittsversicherung als Jahresschutz für Familien und Paare beginnt meist im mittleren zweistelligen Bereich pro Jahr. Die Kosten für eine Jahres-Reisekostenrücktrittsversicherung hängen jedoch von unterschiedlichen Faktoren ab. So ist die Anzahl der zu versichernden Personen und deren Alter für den Preis der Reisekostenrücktrittsversicherung ausschlaggebend. Zudem ist für die Preisgestaltung der Jahrespolice entscheidend, ob Sie einen Reiseschutz mit einem weltweiten Geltungsbereich oder nur für Europa wünschen. Auch unterscheiden sich die Preise je nachdem, ob Sie eine Reisekostenrücktrittsversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung möchten.

Mit einem Online-Rechner der jeweiligen Reiseversicherung können Sie Ihren Wunsch-Tarif ohne oder mit Selbstbehalt einfach berechnen und vergleichen.