)
Reiserücktritt
Reiserücktrittsversicherung schützt im Urlaub vor hohen Stornogebühren
Jede zweite Stornierung erfolgt eine Woche vor Reiseantritt, also gerade dann, wenn die Stornokosten am höchsten sind. Ein kostenloser Rücktritt von der gebuchten Reise ist zu diesem Zeitpunkt meist nur noch über eine Reiserücktrittsversicherung möglich. Schützen Sie Ihr Urlaubsbudget und sorgen Sie bereits bei der Buchung vor.
Gute Gründe für Ihre Reiserücktrittsversicherung
Es sind nicht nur die erholsamen Urlaubstage, die Ihnen entgehen, wenn Sie eine geplante Reise nicht antreten können, sondern auch das Geld für die hohen Stornierungskosten. Um diese Kosten zu verhindern, können Sie bereits vor oder mit der Buchung Ihres Urlaubs eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. So vermeiden Sie die Stornogebühren, die Sie sonst an Ihr Reiseunternehmen zahlen müssten.
Wir nennen Ihnen die Gründe, die für eine Reiserücktrittsversicherung sprechen:
Kostspielige Reisen
Pauschalreise nach Mallorca oder teurer Luxusurlaub auf den Malediven – je hochpreisiger die Reise ist, desto höher sind die Stornierungskosten und belasten Ihr Urlaubsbudget. Reiseunternehmen berechnen bis zu 80 Prozent der Reisekosten, wenn Sie die Reise stornieren. Ihre Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese Gebühren, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können.
Krankheit oder Unfall
Erkranken Sie, erleiden einen Unfall oder verschlechtert sich eine bereits bestehende Erkrankung plötzlich so stark, dass Sie die Reise nicht antreten können, greift Ihre Reiserücktrittsversicherung. Auch psychische Erkrankungen wie schwere Depressionen oder Angststörungen sind versichert, wenn Ihre Krankenkasse eine ambulante Psychotherapie genehmigt hat, Sie das Attest eines Facharztes vorweisen können oder stationär behandelt werden müssen.
Todesfall
Das Thema ist traurig, aber auch ein Todesfall von Mitreisenden oder Angehörigen kann zum Reiserücktritt führen. Die Stornokosten sind in diesem Falle durch Ihre Reiserücktrittsversicherung gedeckt.
Organspenden
Wenn Sie Organspender oder Organspenderin sind oder selbst auf der Warteliste für eine Transplantation eines Organs oder von Gewebe stehen, übernimmt Ihre Reiserücktrittsversicherung die Stornierungskosten, falls der Termin für Spende oder Empfang Ihren geplanten Urlaub verhindert.
Schwangerschaften
Befinden Sie sich in der Schwangerschaft oder kommt es zu Schwangerschaftskomplikationen, genießen Sie ebenfalls den Schutz Ihrer Reiserücktrittsversicherung.
Adoption
Wenn Sie ein minderjähriges Kind adoptieren, können Sie nicht genau vorhersehen, wann das neue Familienmitglied in Ihr Zuhause einzieht. Fällt der Termin in Ihre Urlaubsplanung, ist dies ein versicherter Grund für den Rücktritt von der Reise.
Impfungen
Soll die Reise beispielsweise in tropische Länder gehen und Sie vertragen eine erforderliche Schutzimpfung nicht, können Sie die Reise kostenfrei stornieren.
Prothesen und implantierte Gelenke
Sie müssen eine geplante Reise absagen, weil das künstliche Hüftgelenk bricht oder sich ein implantiertes Kniegelenk lockert. Ihre Versicherung kommt für die Stornokosten auf.
Schaden am Eigentum
Bricht in Ihrem Wohnhaus ein Feuer aus oder steht die ganze Etage nach einem Rohrbruch unter Wasser, ist dies ein versicherter Rücktrittsgrund. Ebenso geschützt sind Sie bei Schäden durch schweres Unwetter. Voraussetzung für die Übernahme der Stornierungskosten: Sie oder eine mitreisende Person müssen wegen des Schadens dringend vor Ort anwesend sein.
Verlust des Arbeitsplatzes oder Kurzarbeit
Kündigt Ihnen Ihre Firma betriebsbedingt oder schickt Sie konjunkturbedingt in Kurzarbeit, sind Sie bei Stornierung des Urlaubs durch Ihre Reiserücktrittsversicherung geschützt. Voraussetzung bei Kurzarbeit: Sie sind mindestens für drei aufeinanderfolgende Monate davon betroffen und büßen 35 Prozent oder mehr von Ihrem Bruttolohn ein.
Erfolgreiche Jobsuche und Arbeitsplatzwechsel
Kommen Sie aus der Arbeitslosigkeit und nehmen einen Job auf, bei dem Sie sofort in der Firma gebraucht werden, sind Sie gegen Stornokosten abgesichert. Ebenso verhält es sich, wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln. Eine Versetzung innerhalb des Unternehmens zählt allerdings nicht als Wechsel.
Gerichtstermine
Hauptverhandlung, Zeugenvernehmung oder sonstige gerichtliche Ladungen sind juristisch angeordnete Termine, die zu einem Rücktritt von einer bereits gebuchten Reise führen können. Ihre Versicherung deckt die Stornokosten.
Fehlende Reisedokumente
Ihnen wird vor dem Urlaub der Reisepass oder Personalausweis gestohlen. Falls Sie daraufhin ein für die Reise zwingend erforderliches Ersatzdokument nicht rechtzeitig beschaffen können, schützt Ihre Reiserücktrittsversicherung Sie in diesem Fall vor den Stornierungskosten.
Freiwilligendienst
Gerade junge Menschen melden sich zum Freiwilligen Sozialen Jahr oder zum Freiwilligen Ökologischen Jahr. Sind Sie durch den Beginn Ihres Engagements für den Reiseantritt verhindert, sind Sie mit der Reiserücktrittsversicherung gegen Stornokosten versichert.
Prüfungen
Haben Schulpflichtige oder Studierende eine Prüfung nicht bestanden und erhalten einen Wiederholungstermin, der in den Zeitraum der geplanten Reise fällt, sind die Stornierungskosten durch die Reiserücktrittsversicherung abgedeckt.
Schulwechsel
Schulpflichtige, die vor Reiseantritt zum Beispiel wegen eines Umzugs die Schule wechseln und deshalb nicht an einer Klassenfahrt teilnehmen können, sind durch die Reiserücktrittsversicherung geschützt.
Verspätungen von Bus oder Bahn
Wenn Sie über die Hälfte einer Veranstaltung versäumen, weil sich öffentliche Verkehrsmittel wie Bus oder Bahn bei Ihrer Anreise um mehr als zwei Stunden verspäten oder ausfallen, erstattet Ihnen der Ticketschutz Ihrer Reiserücktrittsversicherung die Kosten für bereits erworbene Eintrittskarten einschließlich der Gebühren.
Covid-19
Mit dem Ergänzungsschutz Plus Rücktritt Covid-19 erweitern Sie Ihren Reiserücktrittschutz, um bei Erkrankung oder Tod durch Corona, individueller Quarantäne und anderen Ereignissen versichert zu sein.
Reiserücktrittsversicherung aus gutem Grund
nexible steht Ihnen in vielen Situationen zur Seite, wenn Sie Ihren Urlaub stornieren müssen. Der Schutz umfasst alle Reisen mit einer unbegrenzten Reisedauer, die Sie während des Versicherungszeitraums von einem Jahr unternehmen.
Beachten Sie folgende Faustregel, wann Ihre Reiserücktrittsversicherung nicht leistet: Gehen Sie sehenden Auges ein Risiko ein, sind Sie nicht geschützt. Ein Beispiel: Buchen Sie trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes eine Reise in ein Krisengebiet, gibt es keine Erstattung, wenn Sie die Reise nicht antreten können.
3 Gründe für die nexible Reiserücktrittsversicherung
Ihr individueller nexible Schutz auf einen Blick
Sie sind vor hohen Stornokosten geschützt, wenn Sie Ihren Urlaub aus versicherten Gründen absagen müssen. Verlassen Sie sich auf die nexible Reiserücktrittsversicherung, wenn Sie oder Ihre Reisebegleitung erkranken, Sie ein Schaden am Eigenheim überrascht oder plötzlich Kurzarbeit angesetzt wird.
Den Reiserücktrittsschutz kostet für Einzelpersonen ab 29 Euro jährlich, für Familien und Paare ab 34 Euro.
Ihre Reise lange im Voraus buchen.
mehrere Reisen im Jahr planen.
mit der ganzen Familie verreisen möchten.
eine für die Reise notwendige Impfung nicht vertragen.
wegen eines Wasserrohrbruchs nicht reisen können.
wegen plötzlicher Krankheit nicht reisen können.
Den Reiserücktrittsschutz kostet für Einzelpersonen ab 29 Euro jährlich, für Familien und Paare ab 34 Euro.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Reiserücktrittskostenversicherung?
Erfahrungsgemäß erfolgt jede zweite Stornierung eine Woche vor Reiseantritt. Dies geht für den Verbraucher mit erheblichen Stornierungsgebühren einher, da die Stornokosten wenige Tage vor Reiseantritt am höchsten sind. Eine Reiserücktrittskostenversicherung schützt Sie vor anfallenden Stornierungskosten, wenn Sie eine private oder auch geschäftliche Reise aus gesundheitlichen oder anderen unerwarteten und nachweislich notwendigen Gründen stornieren oder abbrechen müssen. Denn: Vor einem ungeplanten Ereignis wie einer Erkrankung oder einem Schadensfall am Haus ist niemand sicher.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung lohnt sich für alle, die sich im Falle des Falles vor unangenehmen Stornokosten schützen möchten.
Vergleich: Reiserücktrittskostenversicherung einmalig oder jährlich?
Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann als Jahres-Reiserücktrittsversicherung, aber auch als einmalige Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden. Eine einmalige Reiserücktrittskostenversicherung sichert eine einzelne gebuchte Reise ab. Eine Reiserücktrittskostenversicherung, die für ein Jahr abgeschlossen wird, sichert alle Reisen innerhalb des Versicherungsjahres ab und das unabhängig davon, um welche Art der Reise und um welches Reiseziel es sich handelt. Im Vergleich zeigt sich, dass eine Jahres-Reiserücktrittskostenversicherung den Verbraucher im Schnitt weniger kostet als mehrere einmalige Reiserücktrittskostenversicherungen, wenn er mindestens zwei Urlaubsreisen pro Jahr plant.
Wie viel kostet eine Reiserücktrittskostenversicherung?
Ausschlaggebend für die Preisgestaltung der Reiserücktrittskostenversicherung sind immer die individuellen Umstände und Wünsche des Verbrauchers, wie z.B. Alter und Anzahl der Reisenden oder das Reiseziel, sowie die gewünschte Versicherungssumme. Dank eines Online-Rechners, den viele Versicherungen auf ihren Webseiten anbieten, können die Kosten für eine Reiserücktrittskostenversicherung unverbindlich und ohne Anmeldung online eingesehen und die unterschiedlich angebotenen Pakete untereinander verglichen werden. Damit haben Sie als Verbraucher die Möglichkeit, sich in Ruhe über die möglichen Tarife zu informieren, um die für Sie beste Reiserücktrittskostenversicherung zu finden.
Was sind Risikopersonen?
Zu den Risikopersonen der Reiserücktrittskostenversicherung zählt in der Regel der enge Familienkreis, zu dem Ehe- bzw. Lebenspartner, Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder, Großeltern, Enkel und Schwiegereltern gehören. Diese Personen können - abgesehen von der versicherten Person selbst - ebenfalls den Versicherungsfall auslösen.
Welche Personen noch zum Kreis der Risikopersonen gezählt werden, definiert jedes Versicherungsunternehmen selbst, sodass es hier gilt, sich in die Versicherungsbedingungen vorab einzulesen. Diese können in der Regel der Website des jeweiligen Anbieters entnommen werden.
Welche Reiserücktrittskostenversicherung gibt es mit Corona-Schutz?
Reisen in Zeiten einer weltweit laufenden Pandemie unterliegen neuen, noch nie dagewesenen Bedingungen. So können neben einer akuten Covid-19-Erkrankung, und möglichen Impfreaktionen auch Reisebeschränkungen, plötzliche Grenzschließungen sowie eine behördlich auferlegte Quarantäne zu den zwingenden Gründen gehören, eine Reise nicht antreten zu können oder unterbrechen zu müssen.
Mit einem zusätzlich buchbaren Corona-Reiseschutz widmen sich viele Versicherungsgesellschaften dem komplexen Thema des Reisens während der Corona-Pandemie, damit Sie auch im Falle eines Covid-19-bedingten Reiserücktritts oder -abbruchs bestmöglich vor hohen Stornokosten geschützt sind.
Bis wann sollte ich eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen?
Am besten schließen Sie sofort nach der Buchung einer geplanten Geschäfts- oder Urlaubsreise die Reiserücktrittskostenversicherung ab, spätestens sollte dies jedoch meist 14 bis 30 Tage vor dem geplanten Beginn des Urlaubs erfolgen. Achtung: Die Fristen können abweichen, bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung nach den geltenden Abschlussfristen.
Kann ich eine Reiserücktrittskostenversicherung nach Buchung noch abschließen?
Sie haben eine Reise bereits gebucht und noch keine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen? Das ist bei vielen Anbietern kein Problem, sofern Ihr geplanter Reiseantritt noch in der Zukunft liegt. Zwischen Urlaubsbeginn und Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sollte aber eine bestimmte Anzahl an Tagen liegen, damit der Reiseschutz greift. Die detaillierten Versicherungsbestimmungen erfragen Sie immer am besten direkt beim Versicherer.
Was bedeutet Reiserücktrittskostenversicherung ohne bzw. mit Selbstbehalt?
Die meisten Tarife einer Reiserücktrittskostenversicherung können mit oder ohne Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Ohne Selbstbehalt bedeutet, dass die Versicherung nicht zu 100 % die Stornokosten übernimmt, sondern die Versicherungsnehmer einen kleinen Prozentsatz selbst tragen. Meist handelt es sich dabei um rund 20 % des erstattungsfähigen Schadens je Versicherungsfall. Der Vorteil an einer Reiserücktrittskostenversicherung mit Selbstbeteiligung: Die Tarife dieser Reiserücktrittskostenversicherung fallen in der Regel viel geringer aus als bei Tarifen ohne Selbstbehalt, bei denen das Versicherungsunternehmen verspricht, 100 % der Stornierungskosten zu übernehmen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme bei einer Reiserücktrittskostenversicherung für eine einzelne Reise?
DieVersicherungssumme richtet sich stets nach dem zu versichernden Reisepreis. Beispiel: Kostet eine Urlaubsreise mit dem Mietwagen und einer Ferienwohnung für eine vierköpfige Familie 2500 € insgesamt, so sind die Reiseausgaben gleich der Versicherungssumme.