Mutter mit Kind am Handy

Gegen Stornogebühren absichern und Kosten sparen

Wenn Sie als Familie oder Paar mehrmals im Jahr verreisen und auch Wochenend- und Tagesausflüge absichern wollen, gehört eine günstige Reiserücktrittsversicherung zum Jahrestarif zu Ihrer Planung. Ob Sie ein Hotel, eine Ferienwohnung, ein Hausboot oder ein Kreuzfahrtschiff buchen – Ihre Versicherung erstattet zum günstigen Tarif hohe Stornogebühren, wenn Sie wegen einer Erkrankung oder wegen eines Unfalls die geplante Reise absagen müssen.

Schutz ab 34 Euro im Jahr

Die Reiserücktrittsversicherung für Familien und Paare gibt es bereits ab 34 Euro (unter 3 Euro im Monat). Bei einer Laufzeit von einem Jahr sind Sie somit für nur einen geringen Geldbetrag bei jeder Ihrer Reisen abgesichert. Die Höhe der Prämie richtet sich dabei nach der Anzahl der Mitreisenden und den Kosten für die gebuchte Reise. Die Dauer Ihrer geplanten Reise spielt hingegen keine Rolle.

Erstattung der Stornokosten

In einem Beispiel zeigen wir Ihnen, wie der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung Sie vor hohen Stornokosten schützt: Eine Familie mit zwei Kindern plant neben kleineren Ausflügen und Städtereisen in Deutschland den großen Sommerurlaub und bucht eine zweiwöchige Reise nach Ibiza für 2.435 Euro. Die Eltern sind beide 38 Jahre alt, der Nachwuchs drei und sechs Jahre. Die Eltern haben eine Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen, mit einer maximalen Versicherungssumme von 2.500 Euro pro Reise. Die jährliche Prämie beläuft sich auf 79 Euro. Muss die Familie die Reise nach Ibiza wegen Krankheit, Kurzarbeit oder zum Beispiel einer weiteren Schwangerschaft absagen, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Stornierungskosten, egal ob sie 40 Prozent, 60 Prozent oder gar 80 Prozent des Reisepreises betragen.

Mit Selbstbeteiligung noch günstiger

Entscheidet sich die Familie beim Abschluss der Reiserücktrittsversicherung für eine Selbstbeteiligung, kann sie die jährliche Prämie noch weiter senken. Die Selbstbeteiligung beträgt 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 Euro pro Person. Dadurch reduzieren sich die Kosten für die Versicherung noch einmal deutlich. Bei einer maximalen Versicherungssumme von 2.500 Euro pro Reise zahlt die Familie nur 59 Euro Prämie für ein Jahr Stornoschutz.

Coronaversicherung hinzubuchen

Zur Reiserücktrittsversicherung können Familien und Paare bereits ab 8 Euro jährlich den Ergänzungsschutz Covid-19 hinzubuchen, der bei Erkrankung, Quarantäne oder Tod aufgrund von Corona greift. Auch hier ist die tatsächliche Höhe von der Anzahl der Mitreisenden und den Reisekosten abhängig. Im Beispiel unserer Familie sind es zusätzlich günstige 28 Euro pro Jahr für alle Reisen, die die Eltern innerhalb des Versicherungszeitraums von einem Jahr für sich und ihre beiden Kinder planen.

Reiserücktrittsversicherung zeitig abschließen

Der Schutz gilt für alle Familienmitglieder und bei Paaren für beide erwachsenen Personen. Auch wenn Sie getrennt verreisen, sind alle abgesichert. Schließen Sie die Versicherung am besten mit der Buchung ab. So sind Sie für ein komplettes Jahr auf allen Reisen gegen hohe Stornierungskosten abgesichert. Der Schutz verlängert sich automatisch nach Ablauf der Versicherungszeit um ein Jahr, sodass Sie für weitere Reiseplanungen nicht extra aktiv werden müssen.

3 Gründe für die nexible Reiserücktrittsversicherung

Ihr individueller nexible Schutz auf einen Blick

Reiserücktrittsversicherung für Familien

Familien und Paare sind für jede geplante Reise ab 50 Kilometer Entfernung vom Wohnort versichert. Buchen Sie spontan und müssen stornieren, beachten Sie, dass der Stornoschutz ab dem Tag nach Buchung der Reise um 12 Uhr mittags in Kraft tritt. Für Geschäftsreisende mit Familienanhang gilt: Hauptberufliche Außendiensttätigkeiten sowie Gänge und Fahrten zwischen Ihrem Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte gelten nicht als Reise.

Ihr nexible Vorteil

Ihre Versicherung schützt Sie auch vor Stornokosten, wenn Sie wegen eines Arbeitsplatzwechsels stornieren.

nexible ist an Ihrer Seite, wenn Sie
  • Ihre Reise lange im Voraus buchen.

  • viele Reisen im Jahr planen.

  • mit der ganzen Familie oder als Paar verreisen.

Kostenerstattung, wenn Sie
  • eine für die Reise notwendige Impfung nicht vertragen.

  • wegen eines Wasserrohrbruchs nicht reisen können.

  • wegen plötzlicher Krankheit nicht reisen können.

Ihr nexible Vorteil

Ihre Versicherung schützt Sie auch vor Stornokosten, wenn Sie wegen eines Arbeitsplatzwechsels stornieren.

Häufig gestellte Fragen

Eine Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt die Stornokosten bei einem begründeten Reiserücktritt. So kann beispielsweise eine schwere Krankheit der Grund dafür sein, dass die Reise nicht angetreten werden kann. Die Reiserücktrittskostenversicherung ist dann besonders günstig, wenn sie mit Selbstbeteiligung abgeschlossen wird.

Generell sollte vor jeder Reise eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden. So kann kurz vor Reisebeginn der Fall eintreten, dass Sie und Ihre Familie Ihren Traumurlaub verspätet antreten oder ganz auf die Reise verzichten müssen. Haben Sie dann bereits den Zug oder das Flugzeug sowie ein hochwertiges Feriendomizil gebucht, müssen Sie mit teilweise hohen Stornokosten rechnen. Wie viel Prozent Stornogebühren Sie dann ohne Versicherung zahlen müssen, ist unter anderem davon abhängig, wie lange Sie vor der geplanten Abreise zurücktreten - erfolgt die Reisestornierung bspw. einen Tag vor der geplanten Abreise, müssen Sie mit bis zu 100 Prozent Rücktrittskosten rechnen.

Unabhängig davon, ob Sie einen All-Inclusive-Familienurlaub, eine Städtereise oder auch eine individuelle Rundreise planen - eine Reiserücktrittskostenversicherung lohnt sich auf jeden Fall, damit Sie und Ihre Familie nicht auf den hohen Stornierungskosten im Falle eines Reiserücktritts sitzen bleiben. So zählt die Reiserücktrittskostenversicherung zu den Grundversicherungen im Reisesegment.

Entscheiden Sie sich für einen Jahrestarif, dann sind häufig auch Wochenendtrips über die Reiserücktrittskostenversicherung versichert. Spontanem Verreisen mit der Familie steht somit nichts mehr im Wege.

Eine Reiserücktrittskostenversicherung setzt sich häufig aus der Stornokostenversicherung und der Reiseabbruchversicherung zusammen. Manche Versicherer hingegen zählen auf das Baukastensystem, sodass beide Teilversicherungen optional zusammengestellt werden können. Folgende Leistungen können Sie in der Regel bei den beiden Versicherungen erwarten, Voraussetzung ist jeweils ein versicherter Grund:

  • Über die Stornokostenversicherung bekommen Sie die Stornokosten (vertraglich geschuldet) erstattet, sollten Sie die Reise nicht antreten können. Bei einem verspäteten Reiseantritt sind meist ebenfalls alle möglichen Mehrkosten der Hinreise erstattungsfähig, sofern Sie diese nachweisen können, sowie die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten.

  • Ähnliche Zuwendungen können Sie von einer Reiseabbruchversicherung erwarten: Erstattet werden in der Regel alle nicht genutzten Reiseleistungen und die zusätzlichen Rückreisekosten, sollten Sie ausreichend begründet die Reise abbrechen.

Zu den versicherten Gründen gehören zum Beispiel eine unerwartete Krankheit oder eine schwere Unfallverletzung bei Ihnen oder einem Ihrer Familienmitglieder. Sollten bei Ihnen Komplikationen durch eine Schwangerschaft auftreten, können Sie ebenfalls die Stornokosten über die meisten Reiseversicherungen abrechnen. Ein weiterer Grund für die Inanspruchnahme einer Reiserücktrittskostenversicherung entsteht beispielsweise dann, wenn erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum entstanden ist, u.a. durch Feuer, einen Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse, und Sie daher eine Reise nicht antreten können.

Die Reiserücktrittskostenversicherung greift - wie bereits beschrieben - auch im Krankheitsfall, einige Dinge sollten Sie jedoch dabei beachten: Erkranken Sie oder eines Ihrer Familienmitglieder erstmalig und unerwartet, zählt diese Krankheit zu den versicherten Gründen der meisten Anbieter. Bei einer bereits bestehenden Erkrankung, die sich auf der Reise verschlechtert, zahlt eine Reiseversicherung in der Regel auch dann, wenn Sie aufgrund dieser Krankheit in den letzten sechs Monaten nicht ärztlich behandelt wurden (Vorsorgeuntersuchungen ausgenommen).

Nicht versichert sind hingegen bei diversen Versicherungsgesellschaften Krankheiten oder auch Verletzungen, die auf dem Vorsatz des Versicherungsnehmers beruhen, sowie die daraus resultierenden Folgen. Zu den nicht versicherten Krankheiten zählen ebenfalls Suchterkrankungen (z. B. Alkohol- oder Drogensucht).

Erweitern Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung für Familien mit einem Covid-19-Schutz, sind Sie ganz auf der sicheren Seite: Denn damit gilt Ihr Versicherungsschutz auch dann, wenn Sie an Corona erkranken. Die Versicherung vieler Anbieter greift zudem auch dann, wenn eine persönliche und individuelle Quarantäne behördlich angeordnet oder die Beförderung bzw. Einreise durch berechtigte Dritte verweigert wurde (persönlich und individuell).