Naturkatastrophe
Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktritt bei Hochwasser: Ein Fallbeispiel zeigt, wie eine Reiseversicherung finanziellen Schutz bietet. Erfahre, welche Kostenerstattung bei Reiserücktritt möglich ist.
Reiserücktritt bei Hochwasser
Das Ehepaar Altmann konnte es kaum erwarten, ihre Stadtwohnung in Magdeburg für ein paar erholsame Tage gegen ein Ferienhaus an der Westküste im schwedischen Götaland einzutauschen. Sie wollten mit der Fähre ab Kiel nach Göteborg starten, doch plötzlich war ihr Eigentum vom Hochwasser bedroht. Lies, wie bei Reiserücktritt die Abläufe Ihrer Reiseversicherung funktionieren:
Die Reiseplanung
Ferienhaus und Fähre sind gebucht, das Auto inspiziert und die Fahrräder auf Vordermann gebracht. Jetzt kann der Urlaub kommen, denn die dichten Wolken und schweren Regenfälle über Deutschland lassen sich kaum noch ertragen.
Die Pegel steigen
Seit Tagen steigt das Wasser in der Elbe und die Stadt Magdeburg rechnet mit einem dramatischen Anstieg in den kommenden Tagen. Vorsorglich sichern die ersten Anwohner am Elbufer ihr Eigentum und trennen ihre Stromanschlüsse vom Netz. Die Altmanns sind besorgt, denn sie wohnen ebenfalls in einem kritischen Stadtteil nahe der Elbe. Ungeduldig warten sie auf neue Meldungen zu den Pegelständen.
Hochwasseralarm
Die Pegel steigen weiter. Feuerwehr und freiwillige Helfer arbeiten bereits rund um die Uhr, Sandsäcke zu befüllen und an den bedrohten Deichen aufzuschichten. Die Stadt löst den Katastrophenalarm aus und muss alle Schutzmaßnahmen nochmals deutlich verstärken. Doch die Wassermassen lassen sich nicht aufhalten und die betroffenen Bewohner werden aufgefordert, ihre Keller zu räumen. Den Altmanns aber sind die Hände gebunden: Ihre Tiefgarage, in der noch ihr Auto steht, ist in kürzester Zeit überschwemmt. An ihre Reise nach Göteborg ist jetzt nicht mehr zu denken. Inzwischen ist die 7-Meter-Grenze überschritten und die Lage verschärft sich massiv. Die verheerenden Schäden in der Stadt sind abzusehen. Die ersten Einrichtungen und Wohnungen müssen evakuiert werden. Das Wasser hat den Höchststand erreicht und auch das ganze Stadtgebiet, in dem die Altmanns wohnen, muss geräumt werden. Freunde haben sie für diese schlimme Zeit bei sich aufgenommen. Ihre Straße ist wenige Stunden später überflutet. Selbst als die Pegelstände zurückgehen, wird die Evakuierung vereinzelt fortgesetzt. Unter diesen Umständen war eine Urlaubsreise ausgeschlossen.
Kostenerstattung bei Reiserücktritt
Im Gegensatz zu den Schäden am Eigentum musste sich das Ehepaar Altmann zumindest um die Stornokosten ihrer Reise in Höhe von 1.200 Euro keine Sorgen machen. Nachdem sie das Hochwasser mit voller Wucht getroffen hatte, veranlasste das Paar umgehend die Stornierung aller gebuchten Reiseleistungen. Schaden am Eigentum durch Hochwasser oder Überschwemmung gehört zu den versicherten Ereignissen, bei denen die Reiseversicherung einspringt.