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EuGH stärkt Fluggastrechte: Was Du bei Flugausfall und Entschädigung wissen musst
Flugausfälle sind ärgerlich und können nicht nur die Urlaubsfreude trüben, sondern auch finanzielle Einbußen verursachen. Doch als Reisender hast Du Rechte – und diese wurden nun durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erneut gestärkt. Insbesondere geht es um die Frage: Muss ich mich mit einem Reisegutschein zufriedengeben, oder steht mir eine Geldrückerstattung zu?
Hier erfährst Du alles über Deine Rechte bei Flugausfall, die neuesten Entwicklungen im Fluggastrecht und wie Du Deine Entschädigung erfolgreich einforderst.
Flugausfall: Wann steht Dir eine Erstattung zu?
Laut EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere bei einem annullierten Flug das Recht auf eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises. Eine Airline darf Dir also nicht einfach einen Gutschein als Ersatz für den ausgefallenen Flug anbieten, wenn Du nicht ausdrücklich zugestimmt hast.
Das aktuelle EuGH-Urteil unterstreicht dies noch einmal: Gutscheine sind nur dann zulässig, wenn der Passagier ausdrücklich zustimmt. Das bedeutet, dass Du als Reisender nicht automatisch mit einem Gutschein abgespeist werden darfst, selbst wenn die Airline es Dir als „schnellste Lösung“ präsentiert.
Fluggastrechte: Was sagt das EuGH-Urteil konkret?
Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass ein Treuekonto auf der Website einer Fluggesellschaft nicht als Zustimmung für eine Erstattung in Form von Gutscheinen gewertet werden darf. Viele Airlines haben in der Vergangenheit versucht, Kundengelder in Form von Gutschriften auf Treuekonten umzuwandeln – in der Hoffnung, dass Passagiere ihr Geld später wieder für neue Flüge ausgeben.
Doch damit ist nun Schluss! Die Einwilligung muss aktiv erfolgen, etwa durch das Ausfüllen eines Formulars oder eine explizite Zustimmung auf der Webseite der Airline. Eine Unterschrift ist laut dem Gericht nicht nötig – wohl aber eine klare Bestätigung seitens des Passagiers.
Flugausfall Entschädigung: Diese Rechte hast Du zusätzlich
Neben der Ticketkosten-Erstattung kann Dir bei Flugausfällen auch eine zusätzliche Entschädigung zustehen – abhängig von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung.
Nach EU-Fluggastrecht hast Du Anspruch auf eine Entschädigung von:
250 Euro für Flüge bis 1.500 km
400 Euro für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km oder andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km
600 Euro für alle anderen Flüge über 3.500 km
Wichtig: Der Anspruch besteht nicht, wenn der Flugausfall auf außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder Streiks zurückzuführen ist.
Betreuungsleistungen bei Flugausfall
Unabhängig von einer möglichen Entschädigung sind Fluggesellschaften verpflichtet, Dir bei längeren Wartezeiten bestimmte Betreuungsleistungen anzubieten. Diese umfassen:
Verpflegung: Angemessene Mahlzeiten und Erfrischungen in Relation zur Wartezeit.
Kommunikation: Zwei unentgeltliche Telefonate, Faxe oder E-Mails.
Unterkunft: Falls eine Übernachtung notwendig wird, muss die Airline für Hotelunterbringung inklusive Transfer sorgen.
Die genauen Bedingungen für diese Leistungen richten sich nach der Länge der Flugstrecke und der Dauer der Verzögerung:
Flüge bis 1.500 km: Betreuungsleistungen ab einer Verzögerung von 2 Stunden.
Flüge innerhalb der EU über 1.500 km und andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km: Betreuungsleistungen ab einer Verzögerung von 3 Stunden.
Flüge über 3.500 km: Betreuungsleistungen ab einer Verzögerung von 4 Stunden.
Diese Regelungen stellen sicher, dass Du während der Wartezeit am Flughafen angemessen versorgt bist.
Wie kannst Du Deine Entschädigung nach einem Flugausfall einfordern?
Wenn eine Airline sich weigert, Dir das Geld zurückzuerstatten oder die Entschädigung zu zahlen, gibt es mehrere Möglichkeiten, Deine Rechte durchzusetzen:
Direkt bei der Airline reklamieren Fordere die Erstattung oder Entschädigung über die offiziellen Kanäle der Airline ein. Viele Fluggesellschaften bieten Online-Formulare für Entschädigungsanträge an.
Fluggastrecht-Portale nutzen Dienste wie Flightright oder AirHelp helfen Dir, Deine Entschädigung durchzusetzen – allerdings gegen eine Erfolgsprovision.
Beschwerde bei der Schlichtungsstelle einreichen In Deutschland kannst Du Dich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) oder das Luftfahrt-Bundesamt wenden, wenn die Airline sich querstellt.
Rechtliche Schritte einleiten Falls alles andere nicht hilft, kannst Du Deinen Anspruch gerichtlich durchsetzen. Die Kosten für eine Klage sind oft durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt.
Tipps, um Ärger bei Flugausfall zu vermeiden
Um nicht in langwierige Erstattungsverfahren verwickelt zu werden, solltest Du folgende Tipps beachten:
Buche Flüge mit Kreditkarte: Viele Kreditkartenanbieter bieten Rückbuchungen an, falls eine Airline nicht erstattet.
Checke die Airline-Bewertungen: Manche Fluggesellschaften haben einen schlechten Ruf, wenn es um Erstattungen geht.
Speichere alle Buchungsunterlagen: Falls es zu einem Rechtsstreit kommt, brauchst Du Nachweise über Deine Buchung und die Stornierung.
Sei hartnäckig: Airlines hoffen oft, dass Passagiere nach ein paar Wochen aufgeben – lass Dich nicht abwimmeln!
Fazit: EuGH-Urteil stärkt Deine Rechte bei Flugausfall
Der Europäische Gerichtshof hat einmal mehr klargestellt: Passagiere haben das Recht auf eine schnelle Rückerstattung des Ticketpreises – und nicht nur auf einen Gutschein. Das Urteil bringt Klarheit und schützt Reisende vor unfairen Praktiken der Airlines.
Falls Dein Flug gestrichen wurde, solltest Du also unbedingt auf Deine Rechte pochen und notfalls rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. So stellst Du sicher, dass Du das Geld bekommst, das Dir zusteht.