Frau am Computer mit Kreditkarte

Reiserücktrittsversicherung durch Ihre Kreditkarte

Reiseschutz ist nicht gleich Reiseschutz. Mit der Versicherung Ihrer Kreditkarte sind Sie meist nicht gut genug abgesichert. Mit der Reiserücktrittsversicherung hingegen schon. Damit Sie im Notfall nicht überrascht werden, nennen wir Ihnen die wichtigsten Versicherungsleistungen durch Ihre Kreditkarte:

Wer betreut Sie bzw. Ihre Familie im Notfall?

Kreditkarte

Oft wird ein (oder auch mehrere verschiedene) Call-Center mit der Annahme Ihres Notrufs beauftragt. Sie erhalten unter Umständen keine erweiterte Unterstützung wie z. B. im Krankheitsfall der Erwachsenen die Betreuung und Rückholung der Kinder.

Reiseversicherung

Alle Notrufe werden professionell angenommen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter und Reisemediziner stehen Ihnen und Ihrer Familie im Notfall rund um die Uhr zur Seite. Sie betreuen Sie vor Ort (inklusive Kinderbetreuung und Rückholung im Krankheitsfall der Erwachsenen). Weltweit - 365 Tage im Jahr. Wenn Ihr Reiseantritt z. B. aufgrund einer Krankheit gefährdet ist, hilft Ihnen unsere Stornoberatung bei der Entscheidung zwischen Reise und Stornierung.

Werden bei Stornierung oder Reiseabbruch alle Kosten übernommen?

Kreditkarte

Bei Storno bzw. Abbruch deckt die Kreditkarte eventuell nur einen fixen Betrag an Reisekosten ab, der oft nicht ausreicht. Oft muss der ganze Reisepreis mit der Karte bezahlt werden, um versichert zu sein (die Anzahlung allein reicht nicht aus). Greift in der Regel nur für Stornos bis zum Reiseantritt, d. h. übernimmt nicht Ihre Stornokosten bei Reiseabbruch und schließt wichtige Reiserisiken (z. B. Schaden am Eigentum) evtl. aus.

Reiseversicherung

Die Reiseversicherung sichert Ihren individuellen Reisepreis mit dem passenden Tarif ab. Sie schützt auch während der Reise und sichert Ihre Stornokosten nach dem Reiseantritt (z. B. nach dem Check-in) bei Reiseabbruch und gegen die wichtigsten Risiken zuverlässig ab (inklusive Schaden am Eigentum).

Werden bei Krankheit oder Unfall alle Kosten übernommen?

Kreditkarte

Leistet im Notfall häufig nur bis zu einem Maximal-Betrag. Zusätzliche Kosten müssen Sie selbst tragen. Übernimmt die Krankheitskosten meist nur bis zu einer gewissen Anzahl von Tagen.

Reiseversicherung

Übernimmt die Kosten für die notwendige Heilbehandlung im Ausland und den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport – in voller Höhe. Zahlt unbegrenzt bis zu Ihrer Rückkehr nach Hause.

Welche Personen aus Ihrem Umfeld können den Versicherungsfall auslösen?

Kreditkarte

In der Regel nur ein eingeschränkter Personenkreis.

Reiseversicherung

Eingeschlossen sind: Ehe- und Lebenspartner oder Lebensgefährten sowie deren und die eigenen Eltern, Großeltern, Stief- und Adoptiveltern, Kinder, Pflegekinder und -eltern, Enkelkinder, Geschwister, Cousins und Cousinen, Schwager und Schwägerin, Schwiegereltern und -kinder, Onkel, Tante, Nichte und Neffe. 4 Personen und maximal 2 Kinder, die miteinander verreisen: Mitreisende sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen, sofern nicht mehr als vier Personen und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder, die die Reise gemeinsam gebucht haben. Betreuungspersonen, die mitreisende oder daheimgebliebene minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.

Sind auch Ihre Mitreisenden versichert und wie lange gilt Ihr Reiseschutz?

Kreditkarte

Häufig ist nur der Kreditkarteninhaber abgesichert (und oft nur, wenn die Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde). Ist eventuell zeitlich befristet (z. B. nur Reisen, die in den nächsten 12 Monaten nach der Buchung stattfinden oder solange die Kreditkarte gültig ist).

Reiseversicherung

Ob Familien-, Gruppen- (inklusive Reiseleiterrisiko) oder Schülerreise – jede Reisegruppe wird so abgesichert, dass alle rundum geschützt sind. Ist die Reiseversicherung einmal abgeschlossen, gilt diese bei der Urlaubs- und Geschäftsreise automatisch, sobald Sie sich 50 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernen (auch bei Tages- oder Wochenendausflügen) oder Sie mindestens einmal übernachten.

Ist der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport eingeschlossen?

Kreditkarte

Viele Kreditkarten beinhalten nur den medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport. Das bedeutet für Sie: Nur wenn die Behandlung im Ausland nicht möglich ist, werden Sie als Patient nach Hause transportiert. Der behandelnde Arzt im Ausland entscheidet über den Rücktransport. Doch welcher Arzt lässt einen zahlungsfähigen Patienten gerne gehen? Als Patient sind Sie im fremden Land und mit der fremden Sprache auf sich allein gestellt.

Reiseversicherung

Die Reiseversicherung sichert immer den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport ab. Das bedeutet für Sie: Ihre Sicherheit und Genesung stehen an erster Stelle. Sobald Sie transportfähig sind, werden Sie als Patient nach Hause zurückgeholt. Die Ärzte und Reisemediziner Ihrer Reiseversicherung setzen sich direkt mit dem behandelnden Arzt im Ausland in Verbindung und tauschen sich regelmäßig aus. Sie prüfen die Behandlungsmöglichkeiten vor Ort und entscheiden gemeinsam mit Ihnen über Ihren Rücktransport.