Famile lässt Drachensteigen am Strand

Urlaub im Notfall verlängern, ohne Geld zu verlieren

Südafrika ist ein atemberaubendes Reiseland, die Nächte in Rio de Janeiro ein unvergessliches Erlebnis – doch wenn das Flugzeug am Tag der Heimreise wegen eines Unwetters am Boden bleibt, kostet Sie eine außerplanmäßige Verlängerung Ihres Urlaubs viel Geld. Sie müssen Ihre Heimreise neu organisieren, umbuchen und ein Hotelzimmer finden, in dem Sie bis zur Abreise unterkommen.

Vor den finanziellen Kosten einer erzwungenen Verlängerung des Urlaubs schützt Sie Ihre Reiseabbruchversicherung. Alle Leistungen finden Sie detailliert in Ihrem Versicherungsschein unter dem Punkt ›Reiseabbruch-Schutz‹.

Bedingungen für Kostenerstattung bei Reiseverlängerung

Der Anlass für die Verlängerung muss Sie oder eine Risikoperson betreffen und darf nicht vorhersehbar gewesen sein. Entscheidend ist auch, dass Sie die Reise verlängern, weil es unzumutbar oder unmöglich wäre, planmäßig nach Hause zu reisen. Es gibt also keine Kostenerstattung, weil Sie im Mexiko-Urlaub spontan die Chichén Itzá auf der Halbinsel Yucatán besuchen möchten und deswegen ein paar Tage dranhängen. Versicherte Gründe für eine Verlängerung sind neben Krankheit, Unwetter oder Schwangerschaftskomplikationen, auch Unfälle, bei denen das von Ihnen genutzte Auto fahruntauglich wird.

Das leistet Ihre Reiseabbruchversicherung

Ihre Reiseabbruchversicherung übernimmt bei unfreiwilliger Reiseverlängerung die Mehrkosten der Rückreise. Das beinhaltet auch die zusätzlichen Unterkunftskosten für den verlängerten Aufenthalt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Wenn Sie möchten, organisieren wir sogar die Rückreise an Ihren Wohnort.

Reiseverlängerung wegen Corona

Ihre Abreise steht kurz bevor, doch Ihnen oder Ihrer Reisebegleitung geht es nicht gut. Der PCR-Test fällt positiv aus, Sie müssen das Bett hüten und dürfen mit einer Corona-Erkrankung sowieso nicht ins Flugzeug. Sie verlängern notgedrungen Ihren Aufenthalt und müssen warten, bis Ihr Test negativ ist, um Ihre Heimreise antreten zu dürfen. Üblicherweise sind in Reiseabbruchversicherungen Pandemien ausgeschlossen und es erfolgt in diesen Fällen keine Kostenübernahme. Sie haben jedoch vorgesorgt und den Ergänzungsschutzes "Plus Abbruch Covid-19" zu Ihrer Reiseabbruchversicherung hinzugebucht. Daher werden Ihnen auch in diesem Beispiel Kosten erstattet.

So bestimmen Sie Ihren Versicherungsstatus

Sie sind sich unsicher, welche Reiseversicherung passend für Sie ist? Dies hängt ganz von Ihrer Lebenssituation ab. Reisen Sie allein, als Paar oder als Familie?

Prämien bei Verlängerung

Ihre Reiseabbruchversicherung gilt für alle Reisen mit einer Dauer von bis zu 28 Tagen, die Sie während des Versicherungszeitraums von einem Jahr unternehmen. Der Versicherungsschutz greift bereits ab dem Tag nach der Buchung um 12 Uhr mittags.

Einzelpersonen, Alleinreisende, Schulpflichtige und Studierende erhalten den Schutz bereits ab 4 Euro pro Jahr, Familien und Paare ab einer Prämie von 5 Euro jährlich.

3 Gründe für die nexible Reiseabbruchversicherung

Ihr individueller nexible Schutz auf einen Blick

Reiseabbruchversicherung

Ihr Reiseabbruch-Schutz greift, wenn Sie Ihren Urlaub unfreiwillig abbrechen oder verlängern müssen. Sei es wegen Krankheit, Elementarereignissen oder wegen eines Unfalls – nexible übernimmt für Sie die Mehrkosten für die Umbuchung Ihrer Heimreise bis zu vertraglich vereinbarten Beträgen.

Ihr nexible Vorteil

Auf Wunsch organisieren wir Ihre Rückreise. Insgesamt erstatten wir maximal die Versicherungssumme.

nexible ist Ihr Partner, wenn
  • Sie Ihre Reise verlängern müssen.

  • Sie erst verspätet zurückreisen können.

  • Angehörige zuhause Ihre Hilfe benötigen.

Sie erhalten eine Kostenerstattung für
  • Reisekosten bei verspäteter Heimfahrt.

  • zusätzliche Unterkunftskosten.

  • Hotelkosten bei verspäteter Abreise.

Ihr nexible Vorteil

Auf Wunsch organisieren wir Ihre Rückreise. Insgesamt erstatten wir maximal die Versicherungssumme.

Häufig gestellte Fragen

Bei der Reiseabbruchversicherung handelt es um einen wichtigen Teil des Reiseschutzes, der Sie bis zum letzten Tag Ihres Urlaubs vor den Kosten eines Reiseabbruchs schützt, wenn Sie Ihre Reise wegen eines versicherten Grundes unter- bzw. abbrechen müssen.

Eine Reiserücktrittsversicherung wird häufig auch als Stornokostenversicherung bezeichnet. Beide Versicherungen können als Bausteine miteinander kombiniert werden bzw. sind oft in einem Produkt bereits zusammengefasst.

  • Stornokostenversicherung: Diese sichert anfallende Stornokosten ab, wenn Sie Ihre Reise z. B. wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht antreten können. Auch eventuelle Mehrkosten, wenn eine Reise aus versichertem Grund verspätet angetreten wird, sind abgesichert. Diese Versicherung greift vor Reiseantritt.

  • Reiseabbruchversicherung: Müssen Sie z. B. Ihre Reise aus einem versicherten Grund vorzeitig abbrechen, bekommen Sie die vor Ort nicht in Anspruch genommenen Leistungen erstattet. Auch die Mehrkosten der Rückreise oder Mehrkosten eines verlängerten Aufenthaltes aus versichertem Grund werden erstattet. Diese Versicherung greift während der Reise. Vor Abschluss der Versicherung sollte man genau überprüfen, was der gewählte Reiseschutz abdeckt.

Die Reiseabbruchversicherung und auch die Reiserücktrittsversicherung können sinnvoll mit einem Schutz gegen Covid-19 ergänzt werden.

Es gibt ganz unterschiedliche Gründe, warum eine Reise abgebrochen werden muss. Damit die Reiseabbruchversicherung greift, ist es an dieser Stelle wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Gründe einerseits nachweisbar sein müssen und andererseits zum betroffenen Zeitpunkt unvorhersehbar waren. Zu den versicherten Abbruchgründen gehören unter anderem folgende:

  • Unerwartete schwere Erkrankung oder Unfallverletzung

  • Verschlechterung einer Vorerkrankung, wenn diese nicht in den letzten Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Buchung bei bestehendem Vertrag ärztlich behandelt wurde. Wichtig: Kontrolluntersuchungen gelten NICHT als ärztliche Behandlung

  • Tod

  • Schwangerschaft

  • Erheblicher Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse (z. B. Erdbeben, Explosion) oder Straftat eines Dritten

  • Betriebsbedingte Kündigung

  • Termin zur Spende und zum Empfang von Organen und Gewebe

Um die genannten Gründe nachweisen zu können, ist es wichtig, alle hierfür notwendigen Belege sorgfältig aufzubewahren. Dazu zählen z. B. ärztliche Atteste, aber auch Rechnungen.

Die Reiseabbruchversicherung erstattet nicht genutzte Reiseleistungen und zusätzlich entstandene Rückreisekosten, wenn eine Reise aus einem versicherten Grund abgebrochen werden muss. Gleiches gilt bei einer Reiseunterbrechung aufgrund einer stationären Behandlung. Dann sind z. B. die restlichen Übernachtungen oder auch ein bereits gebuchter Ausflug abgesichert. Voraussetzung ist, dass diese Kosten bei der Wahl der Versicherungssumme berücksichtigt wurden. Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt auch die Kosten für ein Mietfahrzeug (vergleichbare Klasse), wenn das ursprünglich genutzte Fahrzeug wegen eines Unfalls oder einer Panne nicht mehr fahrtauglich ist. Sollte eine Reise abgebrochen werden müssen oder eine verspätete Rückreise erforderlich sein, unterstützt die Reiseversicherung bei der Organisation.

Die Preise für eine Reiseabbruchversicherung richtet sich nach dem Reisepreis, dem Alter und danach, ob eine Einzelperson oder eine Familie/Paar abgesichert werden soll. Außerdem gibt es Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung.

Eine sinnvolle Ergänzung zur Reiseabbruchversicherung ist ein Covid-19-Schutz, der in der Regel zu allen Versicherungen hinzugebucht werden kann. Damit ist unter anderem eine Erkrankung an Covid-19 abgesichert.

Menschen haben unterschiedliche Bedürfnisse, was das Thema „Absicherung“ betrifft. Manchen Reisenden genügt eine Grundsicherung mit der Reisekrankenversicherung, andere möchten hingegen auch ihr Gepäck absichern. Vor allem bei teuren Reisen oder wenn man Kinder oder ältere Angehörige hat die mitreisen, sollte man auch an eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung denken.

Die Reiseabbruchversicherung für eine einzelne Reise sollte am besten gleich bei Buchung der Reise abgeschlossen werden. Je nach Versicherung gibt es jedoch bestimmte Fristen, die es zu beachten gilt.