Gesundheit
Krank im Urlaub – was gilt und worauf solltest Du achten?
Wenn Du krank wirst, dann ist das immer ärgerlich. Besonders ungelegen kommt eine Erkrankung aber im Urlaub: Wenn plötzlich der Kopf brummt und das Fieber steigt, dann stellen sich eine Menge Fragen: Kann ich mich während des Urlaubs krankschreiben lassen – und werden mir die verpassten Urlaubstage gutgeschrieben? Was ist bei Krankheitsfällen im Ausland zu tun? Wo finde ich einen Arzt und wie organisiere ich im schlimmsten Fall einen Rücktransport nach Hause? Wir schauen uns an, worauf bei einem Krankheitsfall im Urlaub zu achten ist und welche gesetzlichen Vorgaben es gibt.
Das Wichtigste in Kürze
Krankheitstage während des Urlaubs gelten nicht als Erholungstage – das heißt, Du darfst die verpassten Urlaubstage später nachholen.
Ganz gleich, ob zuhause oder im Ausland – wenn Du während Deines Urlaubs krank wirst, solltest Du schnellstmöglich Deinen Arbeitgeber informieren und ein ärztliches Attest einholen.
Bei Auslandsurlauben ist eine Reiseversicherung sinnvoll – je nach Versicherungsart übernimmt sie die Kosten für einen Rücktransport oder gleicht den Abbruch oder die Stornierung Deiner Urlaubsreise aus.
Krank im Urlaub – das sagt das Arbeitsrecht
Deine Rechte bei Krankheit im Urlaub sind im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) klar geregelt: Krankheit und Erholung schließen sich aus – daher dürfen laut §9 BurlG die Tage, an denen Du ärztlich krankgeschrieben bist, nicht auf Deinen Jahresurlaub angerechnet werden.
Was passiert mit meinem Urlaub, wenn ich krank bin?
Wenn Du vor oder während Deines Urlaubs krank wirst und dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen kannst, werden die Krankentage nicht mehr als Urlaubstage gezählt. Du kannst die verpassten Urlaubstage daher zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Diese Regelung gilt aber nur, wenn Du:
frühzeitig Deinen Arbeitgeber per Mail oder telefonisch über deine Erkrankung und die voraussichtliche Dauer informierst.
Dich von einem Arzt krankschreiben lässt (auch bei Urlaub im Ausland).
Gut zu wissen:
Seit 2023 musst Du im Krankheitsfall keine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) mehr bei Deinem Arbeitgeber einreichen – es reicht, ihn über die Krankschreibung zu informieren. Die Arztpraxis übermittelt Deine AU-Daten mit dem sogenannten eAU-Abrufverfahren direkt an die Krankenkasse. Von dort kann Dein Arbeitgeber die Krankschreibung abrufen.
Bin ich verpflichtet, mich im Urlaub krankzumelden?
Grundsätzlich bleibt es Dir überlassen, ob du Dich bei Deinem Arbeitgeber krankmeldest oder Dich krankschreiben lässt. Allerdings kannst du die verpassten Urlaubstage nur dann nachholen, wenn Du ein ärztliches Attest hast und dein Arbeitgeber informiert ist. Es ist also nicht verpflichtend, aber dennoch sinnvoll, Dich krankzumelden, wenn es Dich im Urlaub erwischt hat.
Übrigens: Auch wenn Du laut Deinem Arbeitsvertrag für ein oder zwei Krankentage keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen musst, solltest Du bei Krankheit im Urlaub ab dem ersten Tag der Krankheit ein Attest einholen – so stellst Du sicher, dass Du die Urlaubstage nachholen kannst.
Kann ich mich im Urlaub auch rückwirkend krankschreiben lassen?
In Ausnahmefällen kann Dich ein Arzt bis zu drei Tage rückwirkend krankschreiben – etwa, wenn es dir in den ersten Tagen so schlecht ging, dass du es nicht in die Praxis geschafft hast. Im Normalfall gilt aber, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem Tag ausgestellt wird, an dem du in die Praxis kommst.
Darf ich meinen Urlaub nach der Krankheit fortsetzen?
Vielleicht fühlt es sich durch die Krankheit an, als wäre es gar kein richtiger Urlaub gewesen – trotzdem darfst Du Deinen Urlaub nicht auf eigene Faust um die verpassten Urlaubstage verlängern. Um den Urlaub nachzuholen, musst Du dich erst mit Deinem Arbeitgeber abstimmen und einen neuen Urlaubsantrag stellen. Es kann aber sein, dass Dein Arbeitgeber eine Ausnahme macht – etwa, wenn es sich nur um ein oder zwei Urlaubstage handelt.
Gut zu wissen: Auch wenn Du über einen längeren Zeitraum hinweg krankgeschrieben bist, bleibt dein Urlaubsanspruch davon unberührt. Dein Arbeitgeber darf Dir also auch bei langen Fehlzeiten keine Urlaubstage abziehen. Erst wenn Du den Urlaub mehr als 15 Monate nach dem Kalenderjahr, in dem der Urlaubsanspruch bestand, noch nicht genommen hast, verfallen die Urlaubstage.
Krank während eines Auslandsurlaubs: Was zu tun ist
Wenn es Dich mitten in der schönsten Zeit des Jahres niederstreckt, dann ist das immer ärgerlich. Besonders unpraktisch ist es aber, wenn du während eines Auslandsaufenthalts erkrankst. Denn zum einen steht oft nur das Hotel- oder Pensionszimmer zur Verfügung, um sich auszukurieren und zum anderen musst Du auch im Urlaubsort einen Arzt finden, der Dich krankschreibt. Gerade in beliebten Urlaubsregionen ist das aber in der Regel kein Problem – häufig findest Du sogar deutsch- oder englischsprachige Ärzte.
Zudem musst du auch im Ausland Deinen Arbeitgeber informieren – idealerweise direkt nach dem Arztbesuch. Folgende Informationen solltest Du ihm mitteilen:
dass Du krankgeschrieben bist
wie viele Tage Du voraussichtlich arbeitsunfähig bist
Deine Adresse am Urlaubsort
Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung für meinen Urlaub?
Wenn Du innerhalb Europas Urlaub machst, sind notwendige ärztliche Behandlungen über die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) auf der Rückseite Deiner elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgedeckt. Für eine Krankschreibung bei einem grippalen Infekt oder für eine medizinische Behandlung nach einem Unfall benötigst Du also nicht unbedingt eine Auslandskrankenversicherung. Trotzdem ist eine zusätzliche Reiseversicherung bei einem Urlaub immer sinnvoll. Denn sie deckt viele Leistungen ab, die Deine gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nicht übernehmen würde. Reiseversicherungen setzen sich meist aus unterschiedlichen Bausteinen zusammen, die Du nach Bedarf kombinieren kannst, um dein Urlaubsvergnügen optimal abzusichern.
Reisekrankenversicherung
Eine Reisekrankenversicherung springt ein, wenn Du Dich im Urlaub verletzt oder krank wirst. Sie übernimmt nicht nur die Behandlungskosten im Urlaubsort, sondern auch den medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland – z. B., wenn Du Dir ein Bein gebrochen hast.
Reiseabbruchversicherung
Eine Reiseabbruchversicherung erstattet Dir Deine Reisekosten, wenn Du Deinen Urlaub aus medizinischen Gründen frühzeitig abbrechen musst. Auch eventuelle Mehrkosten, etwa durch das Umbuchen von Flügen oder den Wechsel der Unterkunft, wird unter Umständen übernommen.
Reiserücktrittversicherung
Eine Reiserücktrittversicherung erstattet entstehende Stornogebühren, wenn Du Deine geplante Urlaubsreise aufgrund von Krankheit oder anderen Umstände gar nicht erst antreten kannst. Entscheidest Du Dich, Deine Reise zu einem anderen Zeitpunkt anzutreten, trägt die Reiserücktrittsversicherung in vielen Fällen die Kosten fürs Umbuchen.
Rundum abgesichert im Urlaub mit nexible
Mit der Reiseversicherung von nexible startest Du entspannt und sicher in den Urlaub – denn wenn im Ausland doch mal etwas schiefläuft, bist Du durch Reisekranken- und Reiseabbruchversicherung bestens abgesichert. So sparst Du im Ernstfall nicht nur hohe Kosten, Du hast auch die Gewissheit, dass Du optimal versorgt wirst. Jetzt mit wenigen Klicks Deinen individuellen Auslandskrankenversicherungsschutz abschließen.
Krank im Ausland – ein Beispiel
Schon das ganze Jahr hast Du Dich auf Deinen Traumurlaub auf Gran Canaria gefreut. Während einer Wanderung rutschst Du aus, fällst unglücklich und brichst Dir den Knöchel. Du kommst in das nächstgelegene Krankenhaus, da der Knöchel operiert werden muss.
Ohne Reiseversicherung musst Du die Kosten für die Behandlung zunächst selbst zahlen. Auch für den Fall, dass Deine Krankenkasse Dir die Kosten später zurückerstattet, musst Du vor Ort mehrere Tausend Euro für die Operation aufbringen. Mit dem eingegipsten Knöchel hat sich der Urlaub erledigt, zudem sind weitere Behandlungen notwendig. Du versuchst also, Deinen Rückflug umzubuchen und stornierst Deine Hotelbuchungen – auf eigene Kosten.
Mit der Reiseversicherung von nexible werden die Kosten für den medizinischen Rücktransport oder die Knöchel-OP direkt über den Versicherer abgerechnet. Auch die Kosten für die frühere Rückreise können erstattet werden – mit dem Baustein „Reiseabbruchversicherung“ übernimmt nexible die Umbuchungs- und Stornierungsgebühren.
Wildschwimmen
Das Schwimmen in natürlichen Gewässern wie Seen, Flüssen oder dem Meer ist eine der besten Möglichkeiten, sich während einer Coolcation abzukühlen. Viele der genannten Reiseziele bieten kristallklare Gewässer, die perfekt für ein erfrischendes Bad geeignet sind.
Kältetherapie
Kältetherapie, auch als Kryotherapie bekannt, ist eine Wellness-Behandlung, bei der der Körper für kurze Zeit extrem niedrigen Temperaturen ausgesetzt wird. Diese Therapieform wird immer beliebter und bietet zahlreiche gesundheitliche Vorteile, darunter die Reduktion von Entzündungen und Schmerzen sowie die Verbesserung der Durchblutung und des allgemeinen Wohlbefindens.
Surfstunden
Für Abenteuerlustige bieten kühle Küstenregionen wie die Nordsee oder die Atlantikküste perfekte Bedingungen für Surfstunden. Das kühle Wasser und die frische Brise machen das Surfen zu einem besonders erfrischenden Erlebnis.
Schwebende Wassermassagen
Ein weiteres Highlight vieler Coolcation-Destinationen sind schwebende Wassermassagen. Diese Wellness-Behandlung findet in warmen Wasserbecken statt, in denen der Körper schwerelos schwebt. Sanfte Massagebewegungen im Wasser sorgen für tiefe Entspannung und Erholung.
Krank vor dem Urlaub – darf ich trotzdem verreisen?
Wenn Du krankgeschrieben bist, dann bist du als Arbeitnehmer verpflichtet, nichts zu tun, was Deine Genesung verzögern könnte – zum Beispiel ein Langstreckenflug oder eine actionreiche Urlaubsreise. Um sicherzugehen, solltest Du daher vor Deinem Urlaub mit Deinem Arbeitgeber sprechen. Zusätzlich kannst Du Dir vom Arzt attestieren lassen, dass die Urlaubsreise Deine Genesung nicht behindert.