Wer im Urlaub krank wird, muss sich um die Behandlungskosten keine Sorgen machen – vorausgesetzt, eine Auslandskrankenversicherung ist abgeschlossen. Denn die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im Ausland meist nur bis zu den gesetzlichen Behandlungssätzen. Eine Auslandskrankenversicherung hingegen bietet weltweiten Schutz mit unbegrenzter Versicherungssumme. Erfahren Sie hier, wie die Auslandskrankenversicherung im Notfall funktioniert und was Sie beachten sollten.
Im Krankheitsfall: Notrufzentrale kontaktieren
Bei einer akuten Erkrankung oder einem Unfall im Ausland sollten Sie umgehend die Notrufzentrale Ihrer Auslandskrankenversicherung kontaktieren. Stellen Sie sicher, dass Sie vor Reiseantritt die Notruf- sowie Versicherungsnummer Ihres Anbieters bei sich tragen – idealerweise als Kopie der Versicherungspolice. Die Mitarbeitenden der Notrufzentrale helfen Ihnen bei der Organisation medizinischer Versorgung, beraten Sie kompetent und verfügen über gute Ortskenntnisse. Sie unterstützen bei der Suche nach einem geeigneten Arzt oder Krankenhaus und organisieren bei Bedarf den Krankentransport – ambulant oder stationär.
Unterstützung im Krankenhaus
Bei einem stationären Aufenthalt nehmen die Ärzte der Notrufzentrale Kontakt zu den behandelnden Ärzten vor Ort auf, übersetzen medizinische Diagnosen und halten Rücksprache mit Ihrem Hausarzt. Falls Kinder aufgrund Ihres Krankenhausaufenthalts nicht betreut werden können, übernimmt eine gute Auslandskrankenversicherung die Organisation und Kosten für eine Betreuung oder eine betreute Heimreise. Alternativ kann auch die Anreise und Unterbringung eines nahen Angehörigen organisiert und bezahlt werden.
Wie die Behandlung konkret weiter verläuft, entscheiden die behandelnden Ärzte vor Ort in Abstimmung mit der Notrufzentrale. Auch bei Bergungsaktionen – etwa nach einem Ski- oder Wanderunfall – hilft diese Koordination erheblich.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Rücktransport grundsätzlich nicht. Eine Auslandskrankenversicherung dagegen trägt die Kosten für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport – sofern Sie transportfähig sind.
Kann der Rücktransport ohne ärztliche Begleitung erfolgen, organisiert die Notrufzentrale benötigte Hilfsmittel wie Rollstuhl, Krücken oder Sauerstoff. Auch spezielle Sitzplätze im Flugzeug werden bei Bedarf reserviert. Erfordert Ihre Situation eine medizinische Begleitung, stimmen der medizinische Dienst der Versicherung und die behandelnden Ärzte gemeinsam über das notwendige Personal und Equipment ab.
Zum Rücktransport gehört nicht nur der Flug selbst, sondern auch der Transport vom Krankenhaus im Ausland bis zum Zielkrankenhaus in Deutschland sowie die Reservierung eines Bettes im aufnehmenden Krankenhaus.
Damit Ihre Auslandskrankenversicherung die Behandlungskosten übernimmt, müssen Sie diese unverzüglich informieren. Wenden Sie sich daher bei gesundheitlichen Problemen stets zuerst an die Notrufzentrale.
Viele Kliniken im Ausland verlangen entweder eine Vorauszahlung oder eine Kostenübernahmebestätigung. Diese erhalten Sie nur nach Rücksprache mit der Versicherung. Bewahren Sie außerdem sämtliche Belege, Rezepte und Rechnungen sorgfältig auf – sie sind nach der Rückkehr als Nachweis einzureichen.
Für ambulante Behandlungen (z. B. bei einer Erkältung) reicht es in der Regel aus, wenn Sie die Originalbelege nach der Reise bei Ihrer Versicherung einreichen.
- Kleinere Behandlungen bezahlen Sie zunächst selbst. Die Erstattung erfolgt nachträglich durch Ihre Auslandskrankenversicherung.
- Bei größeren Behandlungen rechnet der Versicherer in der Regel direkt mit dem behandelnden Arzt oder der Klinik ab.
In EU-Ländern verlangen manche Versicherungen zunächst eine Abrechnung über Ihre gesetzliche Krankenkasse. Erst danach reichen Sie die Unterlagen bei der Auslandskrankenversicherung ein, die dann die Differenz übernimmt.
Einige Versicherer übernehmen diese Schritte vollständig für Sie und rechnen direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab – so sparen Sie sich den Aufwand.
Sind Sie während des Urlaubs krankgeschrieben, sollten Sie Ihre Arbeitsstelle umgehend informieren und ein ärztliches Attest vorlegen – idealerweise auf Deutsch oder mit Übersetzung.