Naturkatastrophen im Urlaub – Wer übernimmt die Kosten bei einem Reiseabbruch?

Urlaubsreisen stehen für Erholung und Entspannung – doch manchmal kommt alles anders. Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen oder Vulkanausbrüche können Ihre Reise abrupt beenden. In solchen Fällen stellt sich die Frage: Wer trägt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines solchen Ereignisses abbrechen müssen? Und: Springt die Reiseabbruchversicherung bei sogenannten Elementarereignissen wie Explosionen, Stürmen, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Lawinen, Erdbeben oder Waldbränden ein?

Was gilt als Naturkatastrophe?

Naturkatastrophen sind außergewöhnliche Naturereignisse, die oft plötzlich auftreten und erhebliche Schäden anrichten – an Menschenleben, Infrastruktur und Umwelt. Zu den häufigsten Naturkatastrophen zählen:

  • Erdbeben: Plötzliche Erschütterungen der Erdkruste, die massive Zerstörungen verursachen können. 
  • Überschwemmungen & Hochwasser: Wasser tritt über Ufer und überflutet bewohnte Gebiete. 
  • Vulkanausbrüche: Lava und Asche legen ganze Regionen lahm oder machen sie unbewohnbar. 
  • Stürme & Hagel: Extremwetterereignisse mit schweren Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen und Landschaften. 
  • Lawinen: Schneemassen, die Hänge hinabstürzen und dabei große Zerstörung anrichten. 
  • Erdrutsche: Erd- und Gesteinsmassen, die unkontrolliert abgehen und Wege oder Ortschaften verschütten. 
  • Waldbrände: Unkontrollierte Brände in Wäldern, ausgelöst etwa durch Trockenheit oder Blitzeinschläge. 
  • Hitzeperioden: Extreme, langanhaltende Hitze kann nicht nur die Gesundheit gefährden, sondern auch Brände und Dürren verursachen.

Welche Rolle spielt die Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung kann Ihnen in solchen Notsituationen finanziell den Rücken stärken. Sie leistet in der Regel dann, wenn eine Reise aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, wie z. B. einer Naturkatastrophe, abgebrochen werden muss.

Typische Leistungen der Versicherung:

  • Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen: Dazu zählen Hotelübernachtungen, Ausflüge oder Mietwagen, die Sie wegen des Abbruchs nicht nutzen konnten.
  • Übernahme der Mehrkosten für eine vorzeitige Rückreise oder einen verlängerten Aufenthalt vor Ort – z. B. bei Flugausfällen oder blockierten Verkehrswegen.
  • Zusätzliche Unterkunftskosten, wenn eine sofortige Rückreise nicht möglich ist (z. B. bei gesperrten Flughäfen oder zerstörter Infrastruktur).

Worauf Sie bei der Reiseabbruchversicherung achten sollten

Nicht jede Versicherung deckt alle Eventualitäten ab – insbesondere bei Naturkatastrophen lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:

  • Umfassender Schutz bei Elementarereignissen: Die Versicherung sollte explizit Leistung bei Naturkatastrophen wie Explosionen, Stürmen, Hagel, Blitzschlägen, Hochwasser, Überschwemmungen, Lawinen, Vulkanausbrüchen, Erdbeben, Erdrutschen, Hitze und Waldbränden beinhalten.
  • Erstattung bei vorzeitigem Reiseabbruch: Wird Ihre Reise aufgrund einer Naturkatastrophe abgebrochen, sollten die nicht genutzten Reiseleistungen sowie die Rückreisekosten von der Versicherung übernommen werden.
  • Übernahme zusätzlicher Unterkunftskosten: Falls Sie nicht direkt zurückreisen können, ist die Übernahme der zusätzlichen Hotelkosten entscheidend – zum Beispiel, wenn der Flughafen geschlossen oder der Rückweg versperrt ist.