Eine Pauschalreise ist – einfach erklärt – eine Reise, bei der mindestens zwei Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis kombiniert angeboten werden. Dies ist zugleich die rechtliche Definition einer Pauschalreise. Sie zahlen also einen Paketpreis für Ihre Reise. Im Gegensatz dazu organisieren Sie bei einer Individualreise alle Leistungen (z. B. Flug, Unterkunft, Mietwagen) selbst oder buchen diese getrennt bei verschiedenen Anbietern. Im Folgenden erfahren Sie, wie eine Pauschalreise aufgebaut sein kann, welche Vorteile sie bietet und welche rechtlichen Aspekte dabei zu beachten sind.
Laut EU-Reiserecht handelt es sich nur dann um eine Pauschalreise, wenn mindestens zwei der folgenden Reiseleistungen gemeinsam gebucht werden:
- Unterkunft: Hotel, Ferienwohnung, Pension oder Kreuzfahrtschiff
- Beförderung: Flugzeug, Bus, Zug, Fähre oder Mietwagen für die Anreise
- Ausstattung am Urlaubsort: z. B. Mietwagen, Wohnmobil oder Ausrüstung
- Touristische Zusatzleistungen: Ausflüge, Stadtführungen, Events, Freizeitangebote
Die Ausgestaltung einer Pauschalreise kann also stark variieren. Diese Kernmerkmale gelten jedoch für alle Pauschalreisen:
- Sie zahlen einen Gesamtpreis, nicht für jede Leistung einzeln.
- Die zweite Leistung muss mindestens 25 % des Gesamtreisepreises ausmachen.
- Die beliebtesten Pauschalreisen kombinieren Flug und Unterkunft, oft inklusive Frühstück. Zusatzleistungen wie Halbpension, Vollpension, Transfers oder Aktivitäten können hinzukommen.
Auch wenn Pauschalreisende rechtlich gut abgesichert sind, empfiehlt sich eine passende Reiseversicherung:
- Auslandskrankenversicherung für medizinische Behandlungen im Ausland
- Reisegepäckversicherung, falls Ihr Gepäck verloren geht
- Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung, wenn Sie die Reise nicht antreten oder vorzeitig beenden müssen
Der Begriff „All Inclusive“ wird häufig im Zusammenhang mit Pauschalreisen verwendet, ist jedoch nicht gleichbedeutend.
- Pauschalreise: Kombination aus mehreren Reiseleistungen (z. B. Flug + Hotel)
- All-Inclusive-Leistung: Bezieht sich auf die Verpflegung – oft über Vollpension hinaus, inklusive Snacks und Getränke außerhalb der Hauptmahlzeiten
Wichtig: Eine All-Inclusive-Leistung kann Teil einer Pauschalreise sein – muss es aber nicht. Auch bei All-Inclusive-Angeboten ist die rechtliche Absicherung nur gegeben, wenn es sich nach Definition um eine Pauschalreise handelt.
Trotz vieler Vorteile sollten Sie mögliche Einschränkungen kennen:
- Eingeschränkte Flexibilität: Pauschalreisen folgen oft festen Zeitplänen. Wer spontan entscheiden möchte, was er vor Ort unternimmt, fühlt sich eventuell eingeengt.
- Verpflegung nicht immer sinnvoll: Wenn Sie lieber auswärts essen oder unabhängig bleiben möchten, kann eine gebuchte Halbpension oder All-Inclusive-Leistung unnötig sein.
- Vertragliche Details beachten: Bestimmungen zu Reiserücktritt, Umbuchungen oder Zahlungsmodalitäten legt der Veranstalter selbst fest. Lesen Sie daher immer das Kleingedruckte – und ergänzen Sie Ihren Schutz bei Bedarf mit einer Reiseversicherung.
Der Begriff „All Inclusive“ wird häufig im Zusammenhang mit Pauschalreisen verwendet, ist jedoch nicht gleichbedeutend.
- Pauschalreise: Kombination aus mehreren Reiseleistungen (z. B. Flug + Hotel)
- All-Inclusive-Leistung: Bezieht sich auf die Verpflegung – oft über Vollpension hinaus, inklusive Snacks und Getränke außerhalb der Hauptmahlzeiten
Wichtig: Eine All-Inclusive-Leistung kann Teil einer Pauschalreise sein – muss es aber nicht. Auch bei All-Inclusive-Angeboten ist die rechtliche Absicherung nur gegeben, wenn es sich nach Definition um eine Pauschalreise handelt.
Bei der sogenannten dynamischen Pauschalreise wird Ihr Reisepaket tagesaktuell aus den günstigsten verfügbaren Leistungen zusammengestellt – z. B. Flug und Hotel.
Sie erhalten dennoch einen Gesamtpreis, und die Reise unterliegt dem gleichen Pauschalreiserecht wie eine klassische Pauschalreise. Dynamisch kalkulierte Angebote erkennen Sie oft an Kürzeln wie „Dyn“, „Pack“ oder „BENX“.