Die versicherten Leistungen der Reisegepäckversicherung betreffen stets das aufgegebene und
mitgeführte Reisegepäck. Das heißt, dass das Gepäck versichert ist, wenn es sich im Gewahrsam des
Beförderungsunternehmens befindet, also z. B. im Flugzeug, unabhängig davon, ob es beim Check-in
aufgegeben oder in der Kabine mitgeführt wurde. Auch ist das Reisegepäck während des Aufenthalts im
Hotel, im Ferienhaus und Appartement versichert, gleichermaßen auf privaten sowie beruflichen
Reisen. Zudem zählen zu den versicherten Leistungen auch notwendige Ersatzkäufe, wenn das Gepäck zu
spät ausgeliefert wurde.
Die Reisegepäckversicherung bezieht sich dabei stets auf das Gepäck an sich sowie dessen Inhalt.
Jedoch muss an dieser Stelle erwähnt werden, dass es auch Risiken gibt, die eine Gepäckversicherung
nicht abdeckt. So ist Bargeld, das im Gepäck mitgeführt wird, nicht durch die
Reisegepäckversicherung versichert.
Eine Reisegepäckversicherung erstattet zum einen den Zeitwert oder die Reparaturkosten des
Reisegepäcks, wenn dieses während der Reise verloren geht oder durch eine Straftat bzw. durch
Elementarereignisse wie z. B. bei einer Überschwemmung beschädigt wird. Zum anderen beziehen sich
die Leistungen auch auf das aufgegebene Gepäck während der Verwahrung seitens des
Transportunternehmens, wenn es kaputt geht oder abhandengekommen ist. Zudem gewährt eine
Reisegepäckversicherung meist die Erstattungskosten bei verspäteter Ankunft des Gepäcks.
Interessant für Geschäftsreisende: mitgeführtes technisches Equipment, wie ein Laptop, z. B., ist
bei den meisten Anbietern bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme
mitversichert.