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Reisefahrzeug-SB-Schutz
Sicher reisen mit Mietwagen und Camper - nexible
Diebstahlschutz: Wir zahlen den Selbstbehalt, wenn Ihr gemietetes Reisefahrzeug gestohlen wird
Reparaturkosten: Egal, ob Steinschlag, Kratzer nach dem Ausparken oder Unfall – wir halten Ihnen den Rücken frei
Carsharing-Schutz nicht nur im Urlaub: Sie sind auch dann abgesichert, wenn Sie Carsharing in Ihrem Alltag nutzen
Warum ist der Mietwagen-Schutz sinnvoll?
Wenn Sie im Urlaub mit einem gemieteten Camper oder PKW unterwegs sind und dieser wird beschädigt oder gestohlen, müssen Sie einen festgelegten Betrag selbst zahlen. Dieser Selbstbehalt kann überraschend hoch ausfallen. Die Lösung: Eine Mietwagenversicherung, auch CDW-Schutz genannt. Diese sichert Sie finanziell ab. So übernimmt der Mietwagen-Schutz von nexible einen Selbstbehalt von bis zu 3.000 €.
Diese Fälle sind abgedeckt
Diebstahl oder Schäden durch einen versuchten Diebstahl
Vandalismus
Unfallschäden
Steinschlag
Elementarschäden (z. B. durch Sturm oder Hagel)
Sonstige Schäden wie z. B. Kratzer
Alle Details finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Lohnt sich der Mietwagen-Schutz für Sie?
Grundsätzlich lohnt sich der Mietwagen-Schutz von nexible für alle, die im Ausland mit einem gemieteten PKW oder Wohnwagen unterwegs sind. Besonders sinnvoll ist er, wenn …
Sie auf Reisen generell oft einen Mietwagen nutzen
Sie sich finanzielle Absicherung im Schadenfall wünschen: Wir zahlen den Selbstbehalt bis 3.000 €
Sie mehrere Urlaube geplant haben: Mit unserem Jahrestarif sind alle Reisen von max. 28 Tagen innerhalb eines Jahres abgesichert.
Das Wichtigste im Überblick
Was ist versichert?
Ihr Fahrzeugvermieter oder Carsharing-Anbieter belastet Ihnen den vertraglich geschuldeten Selbstbehalt? Wir übernehmen diesen bis maximal zur Höhe der Versicherungssumme in folgenden Fällen:
Das versicherte Fahrzeug wird gestohlen.
Das versicherte Fahrzeug wird durch einen Unfall, Vandalismus, Elementarereignisse oder beim Versuch des Diebstahls beschädigt oder zerstört. Voraussetzung ist: Die bestehende (Haupt-) Kfz-Kasko-Versicherung sieht für diese Schäden eine Leistung vor.
Das versicherte Fahrzeug wird durch einen Unfall an Unterboden; Reifen; Windschutz-, Seiten- und Heckscheibe; Außenspiegel oder Dach beschädigt und die bestehende (Haupt-)Kfz-Kasko-Versicherung sieht dafür keinen Versicherungsschutz vor. In diesem Fall übernehmen wir die vertraglich geschuldeten und notwendigen Kosten, die Ihr Fahrzeugvermieter oder Carsharing-Anbieter für die Wiederherstellung des Fahrzeugs in Rechnung stellt.
Unsere Leistung für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres ist auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Versicherungsschutz besteht für alle versicherten Personen, die zum Führen des Fahrzeugs gemäß Miet- oder Carsharing-Vertrag berechtigt sind
Welche Fahrzeuge sind versichert?
Versicherungsschutz besteht für:
Pkw
Wohnmobile, Camper und sonstige vergleichbare Fahrzeuge; Wohnwagen bzw. Wohnanhänger
Carsharing-Fahrzeuge. Voraussetzung ist: Das Fahrzeug wurde bei einem gewerblichen Mietfahrzeuganbieter oder Carsharing-Anbieter angemietet.
Nicht versichert sind:
Motorräder und andere Zweiradfahrzeuge
Transporter, Lkw und sonstige Nutzfahrzeuge
Luft- und Wasserfahrzeuge.
Haben Sie eine Selbstbeteiligung zu tragen?
Sie haben einen Versicherungstarif mit Selbstbeteiligung abgeschlossen? Dann tragen Sie einen Teil des Schadens selbst. Dieser Eigenanteil beträgt € 250,– je versicherten Fall.
Wann erhalten Sie die Zahlung?
Haben wir unsere Leistungspflicht festgestellt, erhalten Sie unverzüglich die Zahlung.
Kosten, die Sie in fremder Währung aufgewandt haben, erstatten wir Ihnen in Euro. Wir legen den Wechselkurs des Tages zugrunde, an dem Sie die Kosten gezahlt haben.
Welche Unterlagen muss ich zur Bearbeitung des Schadenfalls einreichen?
Damit wir Ihren Schadenfall bearbeiten können, müssen Sie die folgenden Unterlagen bei uns einreichen:
Versicherungsnachweis.
Ausgefülltes Schadensformular
Den vollständigen Mietvertrag bzw. die Buchungsunterlagen des versicherten Fahrzeugs einschließlich Nachweis des vereinbarten Selbstbehalts.
Abrechnungsbescheid des Fahrzeugvermieters bzw. Carsharing-Anbieters über den belasteten Selbstbehalt oder die in Rechnung gestellten Wiederherstellungskosten. Dieser muss einen Nachweis über die Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens enthalten (Kostenvoranschlag; Reparaturrechnung).
Gegebenenfalls: Leistungsbescheid des Fahrzeugversicherers.
Bei Schäden durch Unfall, Vandalismus, gElementarereignisse oder versuchten Diebstahl: Übergabeprotokoll für das versicherte Fahrzeug oder sonstige geeignete Dokumentation bestehender Vorschäden; Rückgabeprotokoll bzw. Schadensbericht des Fahrzeugvermieters bzw. Carsharing-Anbieters; gegebenenfalls Fotos der entstandenen Schäden.
Bei Schäden durch Diebstahl, andere strafbare Handlungen und Unfall: Bescheinigung über die polizeiliche Meldung (Beispiel: Polizeibericht; Unfallprotokoll).
Nachweis über die Zahlung des belasteten Selbstbehalts.
Bestätigung Ihres Fahrzeugvermieters bzw. des Carsharing-Betreibers über die unverzügliche Anzeige des Schadens.